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Kleinprojektfonds

Die Förderung mit Hilfe des Kleinprojektfonds (KPF) hat zum Ziel, einen gemeinsamen Kommunikations- und Kooperationsraum zu schaffen, in welchem in allen Bereichen des persönlichen sowie öffentlichen Lebens insbesondere persönliche Kontakte entwickelt und vertieft werden. Angestrebt wird eine stärkere Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Lebensraum. In diesem Zusammenhang ist eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsarbeit von besonderem Interesse, um einen besseren Informationsaustausch zu gewährleisten.

Unterstützung sollen juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts erhalten, insbesondere:

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • gemeinnützige Gesellschaften
  • Vereine, Verbände, Stiftungen
  • Kirchen
  • Bildungseinrichtungen.

Förderfähige Maßnahmen sind vor allem:

  • Organisation und Durchführung von Seminaren, Konferenzen, Begegnungen, Darbietungen und Wettbewerben;
  • Erstellung und/oder Vertiefung von Untersuchungen bzw. gemeinsamen Konzepten;
  • Sammlung von Informationsmaterial und Schaffung von Informationssystemen für den gemeinsamen Grenzraum;
  • Bildungsmaßnahmen, Praktika, Austauschprojekte;
  • Vorhaben der Öffentlichkeitsarbeit.

Im Vergleich zum bisherigen Interreg III A-Programm 2000 – 2006 werden höhere Anforderungen an die Projektpartnerschaft gestellt: Künftig werden nur noch Vorhaben gefördert, in die sich Partner beiderseits der Grenze gemeinsam einbringen, wie zum Beispiel

  • gemeinsame Planung des Projektes
  • gemeinsame Durchführung des Projektes
  • gemeinsames Personal für das Projekt
  • gemeinsame Finanzierung des Projektes.

Zwei dieser vier Kriterien müssen mindestens erfüllt sein, damit das Projekt gefördert werden kann. Zudem übernimmt ein Kooperationspartner als so genannter Lead-Partner die Verantwortung für die Umsetzung des gemeinsamen Projektes, wenn es gemeinsam finanziert wird.

Die Gesamtausgaben für ein Kleinprojekt dürfen 40.000 Euro nicht überschreiten. Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben geringer als 1.500 Euro sind, werden nicht berücksichtigt. Die Höhe der Förderung beträgt 85 vom Hundert der förderfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch bis zu 22.500 Euro bei gemeinsam finanzierten Kleinprojekten. Bei Kleinprojekten ohne gemeinsame Finanzierung liegt die Förderhöchstgrenze bei 15.000 Euro. Gemeinsame Finanzierung bedeutet finanzielle Beteiligung der Partner von beiden Seiten der Grenze im Verhältnis von mindestens 70 zu 30 vom Hundert der förderfähigen Gesamtausgaben. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie im Umsetzungsdokument.

Der Projektantrag zur finanziellen Förderung grenzübergreifender Vorhaben aus dem Kleinprojektefonds Ziel 3/Cíl 3 steht ab sofort zur Verfügung.

Interessenten werden gebeten das Antragsformular in Excel zu bearbeiten und diesen sowohl elektronisch als auch in gedruckter Form mit Originalunterschriften an die Euroregion Elbe/Labe einzureichen. Die deutschen und tschechischen Mitarbeiter der Euroregion Elbe/Labe bearbeiten und prüfen die eingereichten Anträge auf Einhaltung der fachlichen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen in Zusammenarbeit mit nationalen Experten. Der Lokale Lenkungsausschuss (LLA), ein binationales Gremium, entscheidet schließlich, welche Projekte die Förderkriterien der EU erfüllen und eine finanzielle Unterstützung erhalten können. Aktuelle Sitzungstermine des LLA und entsprechende Einreichungsfristen finden Sie hier.

Bei der Bearbeitung des Projektantrags bitten wir zu beachten, dass dieser zweisprachig (in Deutsch und Tschechisch) zu erstellen ist.

Gemeinsam mit dem Projektantrag sind weitere Pflichtunterlagen für die Antragsbearbeitung einzureichen, insbesondere eine Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung und eine Ehrenerklärung (trifft nur für tschechische Antragsteller zu) sowie bei gemeinsamer Finanzierung eine Erklärung der Kooperationspartner und der Kooperationsvertrag.

Alle Fördermittelempfänger sind verpflichtet auf die finanzielle Beteiligung der EU hinzuweisen - siehe Merkblatt zu Informations- und Publizitätspflichten.

Weitere Unterlagen für Antragsteller: Belegliste, Auszahlungsantrag, Abschlussbericht.

Bitte beachten Sie auch das unter den Downloads zu findende Merkblatt.

Die Antragsteller können gern individuell einen Beratungstermin bei der zuständigen KPF-Projektkoordinatorin (siehe Kontaktdaten unten) vereinbaren, um sich über die spezifischen Anforderungen zu informieren und nützliche Hinweise zum gesamten Verfahren zu erhalten.


Die gesamte Umsetzung des Kleinprojektefonds wird durch das KPF-Projektsekretariat in den Geschäftsstellen der Euroregionen ausgeführt.

Örtlich zuständige Stellen in der Euroregion Elbe/Labe sind:

Für deutsche Antragsteller:

Für tschechische Antragsteller:

Euroregion Elbe/Labe
Kommunalgemeinschaft Euroregion
Oberes Elbtal / Osterzgebirge e.V.
Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 6
D-01796 Pirna

Ansprechpartnerin:
Dipl.-Ing. Kateřina Veselá
Projektkoordinatorin KPF
E-Mail: katerina.vesela(at)euroregion-elbe-labe.eu
 

+49 (0) 3501 / 466 154

Euroregion Elbe/Labe
Svazek obcí
Euroregion Labe
Velká Hradební 2
CZ – 400 01 Ústí nad Labem

Ansprechpartnerin:
Dipl.-Kff. Klára Pavlíčková
Projektkoordinatorin KPF
E-Mail: klara.pavlickova(at)euroregion-elbe-labe.eu
 

+420 475 221 564

DOWNLOADS:

Grundlagen

Unterlagen zur Antragstellung und Durchführung eines Kleinprojektes

Unterlagen für die Abrechnung und Auszahlung der Fördermittel

allgemeine Informationen

Logos für die Öffentlichkeitsarbeit auf Projektebene

Weitere Formate und Größen finden Sie hier.

Logos der Euroregion

Herunterladen der Europäischen Flagge auf der Homepage der EU.

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