STVO + Notrufnummern
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Euroregion Elbe / Labe |
Deutschland |
Tschechische Republik |
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Service |
Autobahn |
Landstraße |
Orte |
Autobahn |
Landstraße |
Orte |
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PKW |
130 |
100 |
50 |
130* |
90 |
50 |
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PKW mit Anhänger |
80 |
80 |
50 |
80 |
80 |
50 |
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LKW und Busse |
80 |
80 |
50 |
110 |
90 |
50 |
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LKW mit und ohne Anhänger |
80 |
60 |
50 |
80 |
80 |
50 |
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Notrufe |
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Polizei |
112 |
110 |
112*** |
158 / 156 |
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Feuerwehr |
112 |
150 |
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Rettungsdienst |
112 |
155 |
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Pannenhilfe |
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0 18 02/ 22 22 22 |
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1240, 1230 |
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| * | bei Stadtautobahn und Schnellstraßen 110 km/h |
| ** | Busse mit entsprechender Zulassung |
| *** | Für Ausländer in der Tschechischen Republik ist die 112 als gemeinsame Notrufnummer innerhalb der EU zu empfehlen, da neben der tschechischen Sprache auch Englisch und Deutsch gesprochen wird und der Notruf an die entsprechende Stelle weitergeleitet wird. |
Besondere Verkehrsregeln der Tschechischen Republik
- Ganzjährig müssen alle Fahrzeuge auch am Tage mit angeschaltetem Taglicht fahren.
- Kinder jeden Alters können im PKW auch auf dem vorderen Beifahrersitz mitgenommen werden. Für Kinder, die jünger als 12 Jahre sind, ist für alle Sitze die Verwendung von Kindersitzen vorgeschrieben. Das gilt auch für Personen im Alter von über 12 bis 18 Jahren, wenn deren Körperhöhe kleiner als 150 cm ist.
- An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen und Fahrzeugen mit Sonderrechten (Polizei, Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht oder Blaulicht und Sirene) den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und wenn nötig anzuhalten. Fußgänger sollten, wenn möglich, die Straße nur auf Fußgängerüberwegen überqueren.
- Die Benutzung von Funktelefonen (Handys) durch Fahrzeugführer während der Fahrt ist nur mit einer Freisprechanlage gestattet.
- Fahrzeuge, die in einem Kreisverkehr fahren, haben Vorfahrt, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen nicht anders geregelt ist.
- Bemerkt der Fahrer eines Fahrzeuges vor sich eine kritische Situation (z.B. bei einem Verkehrsunfall) und beginnt zu bremsen, muss er das Warnblinklicht einschalten.
- Endet auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen einer der Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).
- Die Führer von Krafträdern (Motorräder und Mofas) und ihre Beifahrer müssen während der Fahrt Schutzhelme auf dem Kopf tragen. Das gilt auch für Fahrradfahrer, die jünger als 15 Jahre sind.
- Fahrradfahrer dürfen eine Fahrzeugkolonne auch rechts überholen.
- In Kreuzungen darf ein Fahrzeugführer nicht einfahren, wenn die Verkehrslage es nicht ermöglicht die Kreuzung zu durchfahren und die Fahrt hinter der Kreuzung fortzusetzen, so dass er in der Kreuzung anhalten müsste.
- Wenn es bei einem Verkehrsunfall keine Verletzte gibt, muss die Polizei nur gerufen werden, wenn der Sachschaden 20.000 Kronen (ca. 800 Euro*) übersteigt, oder wenn sich die beteiligten Fahrzeugführer nicht darauf einigen können, wer den Verkehrsunfall verschuldet hat.
- Fahrzeuge mit Sonderrechten (Polizei, Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge usw.) haben absolutes Vorfahrtsrecht auch bei nur eingeschaltetem Blaulicht ohne Sirene.
* in Abhängigkeit vom aktuellen Wechselkurs
Winterreifenpflicht
Pflicht gilt vom 1.11. bis 31.3. auf allen Straßentypen
Autofahrer müssen sich in Tschechien auf geänderte Vorschriften bezüglich Winterreifen einstellen. Ab dem 1. November gilt bei Glatteis oder geschlossener Schneedecke auf allen Straßentypen Winterreifenpflicht, so die neue Straßenverkehrsordnung (Gesetz zur Straßenordnung Nr. 133/2011 Sb.)
Die Vorschrift gilt für die gesamten Wintermonate und endet am 31. März. Der Novelle nach müssen Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5t auf allen Rädern mit Winterreifen ausgestattet sein. Dabei darf das Profil nicht weniger als 4 Millimeter betragen. Bei Lkw ist Winterbereifung nur auf der Antriebsachse vorgeschrieben, bei mindestens 6 Millimeter Profil.
Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit Geldbußen von bis zu 2000 Kronen (rund 80 Euro) rechnen. Bei trockener Fahrbahn wird das Fahren mit Sommerreifen allerdings auch in diesem Zeitraum von der Polizei nicht geahndet. (Quelle: Tschechien online - gp)
http://www.autoklub.cz/acr/informacezakony/zakony/2011/pdf/0526/konecne_zneni_ucinne-od_01_08_2011.pdf (Originaltext - Änderung auf Seite 40) Bem.: §40a Inkrafttreten am 1. November 2011
Die Vorschrift gilt für die gesamten Wintermonate und endet am 31. März. Der Novelle nach müssen Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5t auf allen Rädern mit Winterreifen ausgestattet sein. Dabei darf das Profil nicht weniger als 4 Millimeter betragen. Bei Lkw ist Winterbereifung nur auf der Antriebsachse vorgeschrieben, bei mindestens 6 Millimeter Profil.
http://www.autoklub.cz/acr/informacezakony/zakony/2011/pdf/0526/konecne_zneni_ucinne-od_01_08_2011.pdf (Originaltext - Änderung auf Seite 40) Bem.: §40a Inkrafttreten am 1. November 2011




